Weinlese Rheinhessen
Weinlese Rheinhessen
Bildquelle: Ecovin Bundesverband Ökologischer Weinbau e. V.

Eine gut sortierte Weinabteilung ist das Aushängeschild vieler Märkte. Wer eine breite Käuferschicht ansprechen möchte, sollte auch Bio-Weine im Sortiment haben. Gut beraten ist, wer dessen wichtigste Eigenschaften kennt. Hedda Thielking

Zugegeben, Bio-Wein belegt im gesamten Weinmarkt eine Nische. Weltweit beträgt der Anteil der Bio-Rebfläche an der gesamten Rebfläche nur 2 Prozent, innerhalb von zehn Jahren hat diese sich allerdings etwa verdreifacht. In Deutschland wurden im Jahr 2008 gut 4 Prozent der gesamten Rebfläche ökologisch bewirtschaftet, das entspricht 4.400 Hektar. Im Vergleich: Italien hat weltweit die größte Bio-Rebfläche (ca. 40.500 Hektar im Jahr 2008), gefolgt von Spanien (ca. 31.000 Hektar) und Frankreich (28.200 Hektar). Experten erwarten in den nächsten Jahren ein zunehmendes Bio-Weinangebot vor allem aus Italien, Frankreich und Griechenland. Das geht aus den gemeldeten Umstellungsflächen hervor.

Das sagt der Gesetzgeber

Rechtliche Grundlage für die Herstellung von Bio-Wein ist die EG-Öko-Verordnung. Sie legt fest, wie Bio-Trauben erzeugt werden müssen. Laut dieser Verordnung sind im Öko-Weinbau folgende Substanzen und Produkte nicht zugelassen:

  • chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel: dazu gehören Insektenvernichtungsmittel (Insektizide), Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide) und Pilzbekämpfungsmittel (Fungizide)
  • leicht lösliche mineralische Düngemittel
  • gentechnisch veränderte Reben, Organismen und Derivate (Enzyme, Hefe und Zitronensäure).

Außerdem müssen alle zugesetzten Stoffe im Wein, die landwirtschaftlichen Ursprungs sind, aus ökologischem Anbau stammen. Das betrifft zum Beispiel Zucker und Traubenmostkonzentrat.

Ökologische Alternativen

Pilzkrankheiten wie der Falsche Mehltau und der Echte Mehltau zählen zu den größten Feinden im Öko-Weinbau. Sie können eine ganze Ernte vernichten. Eine Alternative zum konventionellen Weinbau und Pflanzenschutz stellt im Öko-Weinbau die Verwendung von interspezifischen Rebsorten dar (siehe Tabelle unten auf dieser Seite), die aufgrund erfolgreicher Züchtungen gegenüber schädlichen Rebkrankheiten weitgehend resistent sind. Öko-Winzer müssen ihre Reben besonders sorgfältig pflegen. Dazu gehört eine schonende mechanische Bodenbearbeitung. Gedüngt wird nur mit organischem und schwer löslichem Dünger, damit Boden und Grundwasser geschont werden. Auch der fachmännische Rebschnitt macht die Reben widerstandsfähiger gegen Pilzerkrankungen.

Sehr wichtig ist eine artenreiche Begrünung der Rebflächen. Viele verschiedene Pflanzen sorgen nicht nur für einen fruchtbaren Boden, sondern sie locken auch zahlreiche Insekten an, die wiederum für die Bestäubung wichtig sind. Es gilt, die Nützlinge zu fördern, damit sie die Schädlinge auf natürliche Weise in Schach halten.

Die EG-Öko-Verordnung lässt außerdem bestimmte Pflanzenstärkungsmittel wie Gesteinsmehle und Silikate zu. All diese Maßnahmen sollen die Reben stärken, damit im Weinberg möglichst erst keine Krankheiten und kein Schädlingsbefall auftreten. Doch ganz ohne Schwefel und Kupfer kommt man selbst im ökologischen Weinbau nicht aus. Gegen den Echten und Falschen Mehltau dürfen auch Öko-Winzer Kupfer- bzw. Schwefelpräparate in bestimmten Höchstmengen einsetzen.

Schädliche Insekten bekämpfen Öko-Winzer mit natürlichen Wirkstoffen. Den wichtigsten Schädling Traubenwickler verwirrt man zum Beispiel mit Pheromonen. Das sind Duftstoffe weiblicher Tiere, die auf eine Rebfläche ausgebracht werden. Sie verwirren die männlichen Tiere, da sie die Weibchen nicht finden. So wird eine Fortpflanzung verhindert. Auch im konventionellen Weinbau hat sich der Einsatz der Pheromone bewährt.

Pilzwiderstandsfähige Rebsorten

Weiße Sorten

  • Bronner – Kräftiger Grauburgunder-Typ
  • Helios – in der Art eines Müller-Thurgaus
  • Johanniter – Je nach Klima und Boden: eher rieslingtypisch oder an Weißburgunder erinnernd
  • Saphira – abhängig vom Standort – oft Weißburgunder-Typ

Rote Sorten

  • Baron -Spätburgunder-Typ
  • Cabernet Carbon – Cabernet Sauvignon-Typ
  • Cabernet Carol – Cabernet Sauvignon-Typ
  • Cabernet Cortis – würziger Cabernet Sauvignon-Typ
  • Monarch – Spätburgunder-Typ (komplex)
  • Prior – Spätburgunder-Typ (elegant)
  • Regent – Beerig-vollmundig, südländischer Typ

Richtlinie der Öko-Anbaubetriebe

Einige Öko-Anbauverbände wie Bioland, Demeter, Gäa, Ecovin, Biokreis und Naturland sind da einen Schritt weiter. Sie schreiben ihren Winzern genau vor, welche Hilfsmittel und Verfahren bei der Weinherstellung erlaubt sind. Ein paar Beispiele: Die Mitgliedsbetriebe dürfen höchstens zwei Drittel der Schwefelmenge verwenden, die laut Weinverordnung zugelassen ist. Sorbinsäure ist als Weinbehandlungsmittel nicht erlaubt. Für die Entsäuerung und Klärung des Weins sind weniger Hilfsmittel zugelassen. Selbst in Punkto Verpackung gibt es Vorschriften, unter anderem sind mit Chlor sterilisierte Korken verboten.

Außerdem haben Öko-Anbauverbände beim Bio-Weinanbau teilweise strengere Richtlinien als die EG-Öko-Verordnung vorschreibt. So müssen Ecovin-Winzer Rebanlagen auch mit Hecken, Bäumen und Büschen bepflanzen, um vielen Nützlingen einen Lebensraum zu bieten.

Kennzeichnung von Bio-Wein

Da die EG-Öko-Verordnung bisher nur den ökologischen Anbau der Trauben berücksichtigt, nicht aber die weitere Verarbeitung zu Wein, darf Bio-Wein nicht mit den Begriffen „Biowein“ oder „Ökowein“ gekennzeichnet werden. Die Begriffe „Bio“ bzw. „Öko“ sind nämlich geschützt und schließen die Herstellungsverfahren mit ein. Erlaubt ist nur der Wortlaut „hergestellt aus ökologisch erzeugten Trauben“.

Rotwein Bio
Bildquelle: Ecovin Bundesverband Ökologischer Weinbau e. V.

(Umgangssprachlich spricht man von Bio-Wein). Bio-Weine dürfen aber das staatliche Bio-Siegel bzw. das Siegel der Öko-Anbauverbände tragen, sofern die Weine die entsprechenden Richtlinien erfüllen.

An der Kennzeichnung „hergestellt aus ökologisch erzeugten Trauben“ wird sich vermutlich vorerst nichts ändern. Denn erst im Juni 2010 zog die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine „Verordnung zur Regelung spezifischer oenologischer Verfahren für die Herstellung von BioWein“ zurück. Der Grund: Der Widerstand der Weinbauverbände aus Deutschland und vieler anderer Länder war zu groß. Hauptstreitpunkt zwischen der EU-Kommission und der Verbände ist die Schwefelung von Bio-Wein. Die EU-Kommission wollte die in der Weinverordnung erlaubte Schwefelmenge für Bio-Wein reduzieren.

Die Verbände in Deutschland sind strikt dagegen, da das das Aus für viele Öko-Winzer bedeuten würde. Nun hoffen die Weinbauverbände, dass ein Konsens für die Kellereiwirtschaft bei Bio-Wein gefunden wird, damit so auch eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung mit „Biowein“ erlaubt ist.

Ohne Schwefel geht es nicht

Mit Schwefel wird ein Wein haltbar gemacht. Er stabilisiert den Wein, schützt vor Infektionen mit Bakterien und Schimmelpilzen und verhindert eine Oxidation, also eine Braunfärbung des Weins. Alle Winzer verfahren nach dem Prinzip „So wenig wie möglich und nur so viel wie nötig“. Dabei dürfen sie die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmengen bzw. die Höchstmengen, die ihre Öko-Anbauverbände vorschreiben, nicht überschreiten.

Tipps für den Handel

Im Handel platziert man Bio-Wein am besten bei den konventionell erzeugten Weinen, sortiert nach Anbaugebieten. Eine separate Präsentation ist nur bei breiten Bio-Sortimenten sinnvoll. Wer Bio-Wein kauft, ist anspruchsvoll: Gute Beratung ist sehr wichtig. Den Absatz können Händler zudem mit Flaschenanhängern oder Auslobung im Handzettel ankurbeln. Empfehlenswert sind auch Aktionswochen mit anderen Bio-Lebensmitteln, die die Verbraucher gerne zum Wein genießen. Dazu gehören Käse, Fleisch, Spargel und Brot.

Wissen checken

Wer aufmerksam gelesen hat, kann die folgenden Fragen beantworten:

  1. Was ist in der EG-Öko-Verordnung für Bio-Wein bisher nicht geregelt?
  2. Wie dürfen Öko-Winzer ihren Bio-Wein ausloben?
  3. Wo sollte man Bio-Wein platzieren?

  1. Die kellereiwirtschaftlichen Richtlinien (Verarbeitung der Trauben und Weinherstellung).
  2. Mit dem Wortlaut „hergestellt aus ökologisch erzeugten Trauben“. Zusätzlich ist das staatliche Bio-Siegel bzw. das Siegel der Öko-Anbauverbände erlaubt.
  3. In der Weinabteilung bei den jeweiligen Anbaugebieten.
Die Warenverkaufskunde erscheint regelmäßig als Sonderteil im Magazin Lebensmittel Praxis. Wir danken dem Wir danken F.W. Langguth Erben für den fachlichen Rat.