Viele Lebensmittel aus Deutschland sind echte Originale. EU-Siegel schützen sie vor Nachahmung oder Missbrauch. Dörte Fleischhauer
Ob Halberstädter Würstchen, Schwäbische Spätzle, Ammerländer Schinken, oder Allgäuer Bergkäse – sie alle haben eines gemeinsam: Sie sind Produkte, die fest einer Region in Deutschland zuzuordnen und deshalb mit einem Qualitätssiegel der Europäischen Union (EU) geschützt sind. Die EU unterteilt drei solcher Qualitätskennzeichen: Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), die geschützte geografische Angabe (g.g.A.), und die garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S). Durch sie sollen Produkte gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Konsumenten über die Besonderheiten informiert werden.
Trägt eine Spezialität die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), heißt das, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren durchgeführt wurden. Produkte wie Allgäuer Emmentaler, Odenwälder Frühstückskäse oder Altenburger Ziegenkäse weisen Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen. Für den Allgäuer Emmentaler beispielsweise darf nur Milch aus dem Allgäu verwendet werden, denn die geologischen und klimatischen Verhältnisse des Allgäus beeinflussen wesentlich die Güte der Milch und damit des Käses. Hinzu kommt das in der langen Tradition der Käseherstellung gewonnene Know-how. Von den 34 Produkten, die in Deutschland dieses Siegel tragen, sind 23 Mineralwässer. Dieser Schutz läuft jedoch mit dem 31.12.2013 aus, weil Mineralwasser keine spezielle Herstellungstradition hat. Sie werden dann aus der Datenbank der Erzeugnisse gestrichen, welche geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen tragen dürfen oder für die ein solcher Schutz beantragt wurde. Diese Datenbank, die auf der Homepage der Europäischen Kommission zu finden ist, umfasst derzeit 1.341 Erzeugnisse.
Produkte mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) stehen für eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung muss im Herkunftsgebiet stattfinden. Ein seit 1997 mit diesem Siegel geschütztes Produkt ist der Schwarzwälder Schinken, der sein Aroma durch das im Schwarzwald traditionell gepflegte Räuchern über Tannenreisig erhält. Ein anderes sind Nürnberger Lebkuchen. Sie dürfen aufgrund dieses Schutzes ausschließlich in Nürnberg hergestellt werden. Die Zutaten für das Rezept müssen aber nicht zwingend aus der Region kommen. Ebenfalls g.g.A.-geschützt ist die Thüringer Rostbratwurst. Laut EU-Verordnung ist sie eine mindestens 15 cm lange, mittelfeine Rostbratwurst im engen Naturdarm, roh oder gebrüht, gewürzt mit Salz, Pfeffer, Kümmel, Majoran und Knoblauch. Die älteste Erwähnung der Thüringer Bratwurst stammt dem Verein der Freunde dieser Wurst zufolge aus dem Jahre 1404.
Auch das Fleisch des Schwäbisch-Hällischen Landschweines ist ein Produkt mit einer geschützten geografischen Angabe: Es kommt ausschließlich von den Bauernhöfen dieser Region. Und Echte Spätzle schaben seit Kurzem nur noch die Schwaben selbst: Seit März dieses Jahres dürfen auch sie das Siegel für eine geschützte geografische Angabe tragen.
Für den Schutz dieser beiden Gütezeichen im jeweiligen Land ist eine nationale Behörde zuständig; hierzulande ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Der Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung haben die Hersteller beim DPMA einzureichen. Die Prüfung erfolgt zweistufig, zunächst durch das DPMA und anschließend durch die EU-Kommission.
Über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) laufen die Eintragungsverfahren zu den g.t.S., den garantiert traditionellen Spezialitäten. Hier liegt der Zweck des Schutzes auf der Bewahrung von traditionellen Erzeugnissen. Solche sind beispielsweise der Mozzarella oder der Serrano-Schinken. Bisher gibt es keine deutschen Produkte, die durch dieses Siegel geschützt werden. Für Deutschland hat der Schutz der Produkte einen großen Stellenwert. Derzeit sind 105 deutsche Produkte als g.U.- oder g.g.A.-geschützt, oder ein Schutz ist beantragt. Italien verfügt derzeit über die meisten Siegel mit einer Herkunftsbezeichnung: 281 Produkte sind derzeit geschützt, oder ein Schutz ist beantragt, darunter der Aceto Balsamico di Modena, der Prosciutto di Parma und das Basilico Genovese. Frankreich folgt dahinter mit 236 Herkunftsbezeichnungen, Spanien mit 191.
In aller Kürze
g.g.A.: Mindestens eine Produktionsstufe wird in dem Herkunftsgebiet durchlaufen. g.t.S.: Traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungsverfahren. g.U.: Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten Verfahren.
Wissen checken
Wer aufmerksam gelesen hat, kann die folgenden Fragen beantworten:
Wie viele Siegel der EU für den Herkunftsschutz eines Produktes gibt es?
Welche Behörde ist in Deutschland für den Schutz der Siegel g.U. und g.g.A. zuständig?
Die Warenverkaufskunde erscheint regelmäßig als Sonderteil in der Lebensmittel Praxis. Wir danken der EU-Kommission, dem DPMA, dem BLE und dem BMELV für den fachlichen Rat.
Viele Lebensmittel aus Deutschland sind echte Originale. EU-Siegel schützen sie vor Nachahmung oder Missbrauch. Dörte Fleischhauer
Ob Halberstädter Würstchen, Schwäbische Spätzle, Ammerländer Schinken, oder Allgäuer Bergkäse – sie alle haben eines gemeinsam: Sie sind Produkte, die fest einer Region in Deutschland zuzuordnen und deshalb mit einem Qualitätssiegel der Europäischen Union (EU) geschützt sind. Die EU unterteilt drei solcher Qualitätskennzeichen: Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), die geschützte geografische Angabe (g.g.A.), und die garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S). Durch sie sollen Produkte gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Konsumenten über die Besonderheiten informiert werden.
Trägt eine Spezialität die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), heißt das, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren durchgeführt wurden. Produkte wie Allgäuer Emmentaler, Odenwälder Frühstückskäse oder Altenburger Ziegenkäse weisen Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen. Für den Allgäuer Emmentaler beispielsweise darf nur Milch aus dem Allgäu verwendet werden, denn die geologischen und klimatischen Verhältnisse des Allgäus beeinflussen wesentlich die Güte der Milch und damit des Käses. Hinzu kommt das in der langen Tradition der Käseherstellung gewonnene Know-how. Von den 34 Produkten, die in Deutschland dieses Siegel tragen, sind 23 Mineralwässer. Dieser Schutz läuft jedoch mit dem 31.12.2013 aus, weil Mineralwasser keine spezielle Herstellungstradition hat. Sie werden dann aus der Datenbank der Erzeugnisse gestrichen, welche geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen tragen dürfen oder für die ein solcher Schutz beantragt wurde. Diese Datenbank, die auf der Homepage der Europäischen Kommission zu finden ist, umfasst derzeit 1.341 Erzeugnisse.
Produkte mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) stehen für eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung muss im Herkunftsgebiet stattfinden. Ein seit 1997 mit diesem Siegel geschütztes Produkt ist der Schwarzwälder Schinken, der sein Aroma durch das im Schwarzwald traditionell gepflegte Räuchern über Tannenreisig erhält. Ein anderes sind Nürnberger Lebkuchen. Sie dürfen aufgrund dieses Schutzes ausschließlich in Nürnberg hergestellt werden. Die Zutaten für das Rezept müssen aber nicht zwingend aus der Region kommen. Ebenfalls g.g.A.-geschützt ist die Thüringer Rostbratwurst. Laut EU-Verordnung ist sie eine mindestens 15 cm lange, mittelfeine Rostbratwurst im engen Naturdarm, roh oder gebrüht, gewürzt mit Salz, Pfeffer, Kümmel, Majoran und Knoblauch. Die älteste Erwähnung der Thüringer Bratwurst stammt dem Verein der Freunde dieser Wurst zufolge aus dem Jahre 1404.
Auch das Fleisch des Schwäbisch-Hällischen Landschweines ist ein Produkt mit einer geschützten geografischen Angabe: Es kommt ausschließlich von den Bauernhöfen dieser Region. Und Echte Spätzle schaben seit Kurzem nur noch die Schwaben selbst: Seit März dieses Jahres dürfen auch sie das Siegel für eine geschützte geografische Angabe tragen.
Für den Schutz dieser beiden Gütezeichen im jeweiligen Land ist eine nationale Behörde zuständig; hierzulande ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Der Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung haben die Hersteller beim DPMA einzureichen. Die Prüfung erfolgt zweistufig, zunächst durch das DPMA und anschließend durch die EU-Kommission.
Über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) laufen die Eintragungsverfahren zu den g.t.S., den garantiert traditionellen Spezialitäten. Hier liegt der Zweck des Schutzes auf der Bewahrung von traditionellen Erzeugnissen. Solche sind beispielsweise der Mozzarella oder der Serrano-Schinken. Bisher gibt es keine deutschen Produkte, die durch dieses Siegel geschützt werden. Für Deutschland hat der Schutz der Produkte einen großen Stellenwert. Derzeit sind 105 deutsche Produkte als g.U.- oder g.g.A.-geschützt, oder ein Schutz ist beantragt. Italien verfügt derzeit über die meisten Siegel mit einer Herkunftsbezeichnung: 281 Produkte sind derzeit geschützt, oder ein Schutz ist beantragt, darunter der Aceto Balsamico di Modena, der Prosciutto di Parma und das Basilico Genovese. Frankreich folgt dahinter mit 236 Herkunftsbezeichnungen, Spanien mit 191.
g.g.A.: Mindestens eine Produktionsstufe wird in dem Herkunftsgebiet durchlaufen.
g.t.S.: Traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungsverfahren.
g.U.: Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten Verfahren.
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Wer aufmerksam gelesen hat, kann die folgenden Fragen beantworten:
- Wie viele Siegel der EU für den Herkunftsschutz eines Produktes gibt es?
- Welche Behörde ist in Deutschland für den Schutz der Siegel g.U. und g.g.A. zuständig?
Antworten zeigen- Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), die geschützte ge grafische Angabe (g.g.A und die garantierte trad tionelle Spezialität (g.t.S.).
- Das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) München.
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