Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) veröffentlichte im Dezember 2018 Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Pro-Veg und Hersteller machen ihre Kritik und Ablehnung der neuen Bezeichnungsvorgaben deutlich.
Der Verein Pro-Veg, 15 Hersteller sowie der Verband Alternative Proteinquellen (BALPro) kritisieren in einem gemeinsam veröffentlichten Statement, mit den neuen Leitsätzen werde unnötig prägend in das Marktsegment eingegriffen. Es würden Kennzeichnungsregeln aufgestellt, die willkürlich erschienen und zum Teil nur noch eine indirekte Bezugnahme auf bestimmte Produkte ermöglichten: „Während beispielsweise eine ‚vegetarische Streichwurst‘ weiterhin unter diesem Namen verkauft werden kann, müsste eine ‚vegane Leberwurst‘ in Zukunft eine umständliche Beschreibung wie ‚vegane Sojastreichwurst nach Art einer Leberwurst‘ erhalten“, heißt es in einem Statement.
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Leitsätze
Die neuen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs finden Sie unter diesem Link.
„Es bestand kein Bedarf, die bisher üblichen Bezeichnungen neu zu regeln. Seit Jahrzehnten sind vegane und vegetarische Lebensmittel im Handel unter Produktbezeichnungen zu finden, die sich an ihre tierischen Gegenstücke anlehnen. Der übliche Zusatz ,vegan‘ oder ,vegetarisch‘ bietet den Verbrauchern dabei Orientierung und stellt ein wichtiges Verkaufsargument dar“, sagt Felix Domke, Leiter Politik von Pro-Veg. Eine repräsentative Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands habe zudem gezeigt, dass Konsumenten nicht durch Bezeichnungen wie „veganes Schnitzel“ oder „vegetarische Bratwurst“ irregeführt würden.
„Das tiefgehende Eingreifen der DLMBK behindert die Vermarktung veganer und vegetarischer Produkte und erschwert denjenigen die Kaufentscheidung, die zu Alternativen von tierischen Produkten greifen wollen. Des Weiteren sind die Regulierungen teils so vage gehalten, dass sie für die Hersteller nur sehr schwer handhabbar sind“, so Domke.
Pro-Veg und die Unterzeichner lehnen die Leitsätze daher in dieser Form ab und plädieren dafür, die Produkte weiterhin attraktiv und informativ zu benennen. Aus Sicht von Pro-Veg und den Herstellern sollten die Bezeichnungen der Alternativprodukte zulässig sein, wenn sie den vegan-vegetarischen Charakter deutlich kommunizierten. Außerdem sollten die Produkte den namensgebenden Fleischerzeugnissen in so weit ähnlich sein, als dass die Anlehnung der Bezeichnungen an die tierischen Originale für Verbraucher eine nachvollziehbare Referenz darstelle, um sie über Eigenschaften und Verwendung des Produktes zu informieren
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) veröffentlichte im Dezember 2018 Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Pro-Veg und Hersteller machen ihre Kritik und Ablehnung der neuen Bezeichnungsvorgaben deutlich.
Der Verein Pro-Veg, 15 Hersteller sowie der Verband Alternative Proteinquellen (BALPro) kritisieren in einem gemeinsam veröffentlichten Statement, mit den neuen Leitsätzen werde unnötig prägend in das Marktsegment eingegriffen. Es würden Kennzeichnungsregeln aufgestellt, die willkürlich erschienen und zum Teil nur noch eine indirekte Bezugnahme auf bestimmte Produkte ermöglichten: „Während beispielsweise eine ‚vegetarische Streichwurst‘ weiterhin unter diesem Namen verkauft werden kann, müsste eine ‚vegane Leberwurst‘ in Zukunft eine umständliche Beschreibung wie ‚vegane Sojastreichwurst nach Art einer Leberwurst‘ erhalten“, heißt es in einem Statement.
Leitsätze
Die neuen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs finden Sie unter diesem Link.
„Es bestand kein Bedarf, die bisher üblichen Bezeichnungen neu zu regeln. Seit Jahrzehnten sind vegane und vegetarische Lebensmittel im Handel unter Produktbezeichnungen zu finden, die sich an ihre tierischen Gegenstücke anlehnen. Der übliche Zusatz ,vegan‘ oder ,vegetarisch‘ bietet den Verbrauchern dabei Orientierung und stellt ein wichtiges Verkaufsargument dar“, sagt Felix Domke, Leiter Politik von Pro-Veg. Eine repräsentative Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands habe zudem gezeigt, dass Konsumenten nicht durch Bezeichnungen wie „veganes Schnitzel“ oder „vegetarische Bratwurst“ irregeführt würden.
„Das tiefgehende Eingreifen der DLMBK behindert die Vermarktung veganer und vegetarischer Produkte und erschwert denjenigen die Kaufentscheidung, die zu Alternativen von tierischen Produkten greifen wollen. Des Weiteren sind die Regulierungen teils so vage gehalten, dass sie für die Hersteller nur sehr schwer handhabbar sind“, so Domke.
Pro-Veg und die Unterzeichner lehnen die Leitsätze daher in dieser Form ab und plädieren dafür, die Produkte weiterhin attraktiv und informativ zu benennen. Aus Sicht von Pro-Veg und den Herstellern sollten die Bezeichnungen der Alternativprodukte zulässig sein, wenn sie den vegan-vegetarischen Charakter deutlich kommunizierten. Außerdem sollten die Produkte den namensgebenden Fleischerzeugnissen in so weit ähnlich sein, als dass die Anlehnung der Bezeichnungen an die tierischen Originale für Verbraucher eine nachvollziehbare Referenz darstelle, um sie über Eigenschaften und Verwendung des Produktes zu informieren