Im Handel gibt es zwei wichtige Daten, die der Lebensmittelhändler im Blick haben muss: Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum – abgekürzt MHD – gibt an, wie lange ein Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften behält. Dazu zählen zum Beispiel Geruch und Geschmack. Voraussetzung ist, dass die nicht geöffnete Verpackung sachgerecht (in erster Linie bei der richtigen Temperatur) gelagert wurde. Viele Lebensmittel sind auch noch genießbar, wenn das MHD bereits abgelaufen ist. Darauf weisen mehrere Initiativen hin, die die Verschwendung von Lebensmitteln reduzieren möchten.
Gegen Verschwendung von Lebensmitteln
Wenn der Händler ein Produkt mit abgelaufenem MHD verkauft, ist er für Sicherheit und Qualität des Produktes verantwortlich. Er muss also sicherstellen, dass das Erzeugnis einwandfrei ist, und sollte es entsprechend kennzeichnen. Einige Lieferanten weisen auf den Packungen ausdrücklich darauf hin, dass zum Beispiel ihre Milchfrischprodukte oftmals „länger gut“ sind.
Das Verbrauchsdatum hingegen wird bei frischer, leicht verderblicher Ware auf die Packung gedruckt. Es nennt den Tag, bis zudem das Lebensmittel spätestens verbraucht sein soll. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das Lebensmittel nicht mehr verkaufsfähig, da es die Gesundheit gefährden kann.
Hinweise unbedingt beachten!
Auf folgenden Produkten ist in der Regel ein Verbrauchsdatum vermerkt, immer mit der Angabe, wie das Produkt gelagert werden soll:
Hackfleisch,
frische Bratwurst
geräucherter Fisch (wie Lachs in Scheiben)
Feinkostsalate
Fresh-Cut-Salat
Geflügelfleisch
Rohmilch
Falls die Ware über die Bedienungstheke verkauft wird, erfolgt der Hinweis auf einem Schild beim Produkt. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gehört das Erzeugnis in den Abfall.
Im Handel gibt es zwei wichtige Daten, die der Lebensmittelhändler im Blick haben muss: Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum – abgekürzt MHD – gibt an, wie lange ein Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften behält. Dazu zählen zum Beispiel Geruch und Geschmack. Voraussetzung ist, dass die nicht geöffnete Verpackung sachgerecht (in erster Linie bei der richtigen Temperatur) gelagert wurde. Viele Lebensmittel sind auch noch genießbar, wenn das MHD bereits abgelaufen ist. Darauf weisen mehrere Initiativen hin, die die Verschwendung von Lebensmitteln reduzieren möchten.
Gegen Verschwendung von Lebensmitteln
Wenn der Händler ein Produkt mit abgelaufenem MHD verkauft, ist er für Sicherheit und Qualität des Produktes verantwortlich. Er muss also sicherstellen, dass das Erzeugnis einwandfrei ist, und sollte es entsprechend kennzeichnen. Einige Lieferanten weisen auf den Packungen ausdrücklich darauf hin, dass zum Beispiel ihre Milchfrischprodukte oftmals „länger gut“ sind.
Das Verbrauchsdatum hingegen wird bei frischer, leicht verderblicher Ware auf die Packung gedruckt. Es nennt den Tag, bis zudem das Lebensmittel spätestens verbraucht sein soll. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das Lebensmittel nicht mehr verkaufsfähig, da es die Gesundheit gefährden kann.
Hinweise unbedingt beachten!
Auf folgenden Produkten ist in der Regel ein Verbrauchsdatum vermerkt, immer mit der Angabe, wie das Produkt gelagert werden soll:
Falls die Ware über die Bedienungstheke verkauft wird, erfolgt der Hinweis auf einem Schild beim Produkt. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gehört das Erzeugnis in den Abfall.